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   BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95   

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https://dejure.org/1996,4217
BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95 (https://dejure.org/1996,4217)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1996 - VII R 136/95 (https://dejure.org/1996,4217)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - VII R 136/95 (https://dejure.org/1996,4217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Einspruchsverfahrens - Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuer - Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 232, AO 1977 § 47, AO 1977 § 124 Abs 3
    Erstattung; Juristische Person; Körperschaftsteuer; Nichtigkeit; Verjährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1987 - I B 154/86

    Klageabweisung wegen fehlender Beschwer

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
    Das Einspruchsverfahren in Sachen Körperschaftsteuer 1977 bis 1982 der Klägerin ruhte im Hinblick auf die seinerzeit u. a. beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen und später mit Entscheidungen vom 27. Juni 1990 I R 166/85 (BFH/NV 1991, 628) und vom 29. April 1987 I B 154-155/86 (BFH/NV 1987, 794) entschiedenen vergleichbaren Verfahren und die nach Auffassung des FA klärungsbedürftige Frage nach der Steuerrechtsfähigkeit der Klägerin.

    Wie der BFH in dem vergleichbaren Fall in BFH/NV 1987, 794 bereits entschieden hat, ist eine nicht (steuer-)rechtsfähige Person (Bezirksärztekammer wie im Streitfall) hinsichtlich eines ihr gegenüber ergangenen Steuerbescheids, mit dem ihre Steuerrechtsfähigkeit zu Unrecht behauptet wird, i. S. des § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt.

    Die ihr gegenüber ergangenen Körperschaftsteuerbescheide waren -- wie das FG zutreffend ausgeführt hat -- mangels steuerlicher Rechtsfähigkeit der Klägerin nichtig (so für vergleichbare Bescheide gegenüber einer Bezirksärztekammer der I. Senat des BFH in BFH/NV 1987, 794, 795; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 125 AO 1977 Tz. 3 c).

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
    Es kommt also nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung der Finanzbehörde erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (Urteil des Senats vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, m. w. N.).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
    Sie setzt eine -- wenn auch begrenzte -- Steuerrechtsfähigkeit auf dem steuerrechtlichen Gebiet voraus, das Gegenstand des Rechtsstreits ist (BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311, zu I.1.).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 166/85

    Anforderungen an die Urteilsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
    Das Einspruchsverfahren in Sachen Körperschaftsteuer 1977 bis 1982 der Klägerin ruhte im Hinblick auf die seinerzeit u. a. beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen und später mit Entscheidungen vom 27. Juni 1990 I R 166/85 (BFH/NV 1991, 628) und vom 29. April 1987 I B 154-155/86 (BFH/NV 1987, 794) entschiedenen vergleichbaren Verfahren und die nach Auffassung des FA klärungsbedürftige Frage nach der Steuerrechtsfähigkeit der Klägerin.
  • BFH, 09.12.1959 - II 189/56 U

    Anspruch auf Erstattung von Steuern, die unter Zugrundelegung eines

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
    Der im Steuerbescheid als Schuldner Ausgewiesene ist daher erstattungsberechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1959 II 189/56 U, BFHE 70, 480, BStBl III 1960, 180; Boeker in Hübsch mann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 37 AO 1977 Rdnr. 37; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 37 AO 1977 Tz. 19 a).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Fähigkeit, Beteiligter i.S. des § 57 FGO zu sein, eine --wenn auch begrenzte-- Steuerrechtsfähigkeit auf dem steuerrechtlichen Gebiet voraus, das Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311; vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt die Fähigkeit, Beteiligter i.S. des § 57 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu sein, eine --wenn auch begrenzte-- Steuerrechtsfähigkeit auf dem steuerrechtlichen Gebiet voraus, das Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311; vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11

    Beginn der Zahlungsverjährung bei Zahlung auf nichtigen Steuerbescheid -

    Der im Steuerbescheid als Schuldner Ausgewiesene ist daher erstattungsberechtigt (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1959 II 189/56 U, BFHE 70, 480, BStBl III 1960, 180).

    Im Streitfall handelt es sich um Erstattungsansprüche im engeren Sinne, die ohne vorherige Festsetzung unmittelbar mit der Zahlung ohne Rechtsgrund entstehen und mangels besonderer gesetzlicher Regelung über die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Entstehung des Anspruchs auch fällig werden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    Zur Unterbrechung der Verjährung durch den Steuerpflichtigen genügt jedes Schreiben, mit dem er die Finanzbehörde zur Festssetzung und/oder Erfüllung des Anspruches auffordert (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    (1) Der gegen die Steuerfestsetzungen eingelegte Einspruch vom 17. Juni 2005 allein kann noch nicht als schriftliche Geltendmachung der Erstattungsansprüche i.S. des § 231 Abs. 1 AO angesehen werden (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 231 AO Rz. 18 m.w.N.) Das folgt schon daraus, dass das Rechtsinstitut der Zahlungsverjährung -wie seine systematische Stellung im Gesetz zeigt (AO 1977: Fünfter Teil - Erhebungsverfahren -, Erster Abschn., 3. Unterabschn.)- sich nur auf das Erhebungsverfahren auswirkt, der Einspruch aber gegen die Steuerfestsetzung gerichtet ist.

    Ein Begleitschreiben, aus welchem sich ggf. durch Auslegung die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches (etwa vergleichbar in dem vom BFH entschiedenen Fall, BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10) entnehmen lassen könnte, ist nicht erfolgt.

    Zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches wäre der Eigenbetrieb jedenfalls, da an Ihn die Steuerbescheide gerichtet sind und er auch die fraglichen Beträge von einem auf ihn lautenden Bankkonto entrichtet hat, befugt gewesen (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10 m.w.N.).

  • BFH, 08.10.2019 - X R 23/18

    Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift

    Wäre die X mitteilungspflichtig gemäß § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG und folglich auch taugliche Adressatin eines Verspätungsgeldbescheids nach Abs. 5 der Vorschrift, wäre sie konsequenterweise --trotz fehlender Rechtsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinne-- jedenfalls insoweit steuerrechts- und damit auch beteiligtenfähig gemäß § 57 Nr. 1 FGO (vgl. hierzu allgemein BFH-Urteil vom 09.07.1996 - VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10, unter 1.b, sowie Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 57 FGO Rz 3, m.w.N.).

    Auch in diesem Fall wäre sie prozessual beteiligtenfähig, da sie aus einem --vermeintlichen-- Steuerrechtsverhältnis in Anspruch genommen worden wäre und als Adressatin eines belastenden Verwaltungsaktes geltend machen könnte, die Inanspruchnahme sei zu Unrecht erfolgt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 10, unter 1.b; Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 57 Rz 15).

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Das ist im Streitfall der Ablauf des Jahres 2001, weil der Beitrag - wie sich auch dem im Verwaltungsvorgang befindlichen Bescheid vom 20. Dezember 2001 entnehmen lässt - in diesem Jahr gezahlt worden ist und bei einer Zahlung auf einen nichtigen oder dem Kläger nicht rechtswirksam bekanntgegebenen Beitragsbescheid der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch bereits mit der von vornherein rechtsgrundlosen Zahlung entsteht (vgl. BFH, Urteil vom 7. Februar 2002 - VII R 33/01 -, juris Rn. 24; Urteil vom 09. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23 f.; Koenig, AO, 3. Auflage 2014, § 37 Rn. 61; Klein, AO 14. Auflage 2018, § 37 Rn. 50).

    Dem steht auch § 229 Abs. 1 Satz 2 AO i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. a. KAG nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung im Sinne des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass der Kläger den Beitrag gezahlt hat (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. Juli 1998 - II R 64/95 -, juris Rn. 6).

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 4919/09

    Keine Feststellungsverjährung: Anforderungen an den in § 171 Abs. 14 AO

    Einer besonderen Festsetzung bedurfte er zur Begründung seiner Fälligkeit unter diesen Umständen nicht (vgl. auch das BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    Letzteres wäre zu bejahen, wenn man der vom BFH in seinem Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95 (BFH/NV 1997, 10) vertretenen Auffassung folgen wollte, dass auch einem im übrigen nicht steuerrechtsfähigen Gebilde begrenzte Steuerrechtsfähigkeit insoweit zukommt, als es um die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs geht, der auf Zahlungen auf einen an dieses Gebilde gerichteten Bescheid beruht.

  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Abgabe gezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10, und Beschluss vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13

    Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung

    Ein Erstattungsanspruch, der ohne vorherige Festsetzung unmittelbar mit der Zahlung entsteht, wird - mangels besonderer gesetzlicher Regelung über die Fälligkeit - mit der Entstehung fällig (BFH-Urteile vom 09.07.1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10; vom 25.01.1992 VII R 8/91, a.a.O.; vom 12.06.1986, VII R 103/83, BFHE 147, BStBl II 1986, 702; vom 18.06.1986 II R 38/84, a.a.O.).

    Dabei wird eine Steuerzahlung, die ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt wird, im Regelfall nicht als eine Aufforderung an die Finanzbehörde zur Festsetzung oder Erfüllung eines Erstattungsanspruchs angesehen werden können (BFH-Urteil vom 09.07.1996, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

    Das dürfte im Streitfall der Ablauf des Jahres 2011 sein, was die ersten drei Ratenzahlungen des Klägers in Höhe von insgesamt 8.504,25 Euro anbetrifft, weil der Beitrag - was zwischen den Beteiligten, auch ausweislich der vom Kläger eingereichten Kontoauszüge, unstreitig ist - in diesem Umfang mit der Leistung der dritten Rate gemäß Stundungsbescheid vom 9. November 2010 und den darin festgesetzten neuen Fälligkeiten gezahlt worden ist und bei einer Zahlung ohne anfänglichen Rechtsgrund der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch bereits mit der von vornherein rechtsgrundlosen Zahlung entsteht (vgl. BFH, Urteil vom 7. Februar 2002 - VII R 33/01 -, juris Rn. 24; Urteil vom 9. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - VII B 199/12 -, BFH/NV 2013, 1378; Koenig, a.a.O., § 37 Rn. 61; Klein, a.a.O., § 37 Rn. 50).

    Dem dürfte auch § 229 Abs. 1 Satz 2 AO i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. a) KAG nicht entgegenstehen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung im Sinne des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass der Kläger den Beitrag gezahlt hat (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. Juli 1998 - II R 64/95 -, juris Rn. 6).

  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

    Der Entstehungszeitpunkt wiederum ist - mangels gesonderter gesetzlicher Regelung (vgl. BFH vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10) - mit dem Fälligkeitszeitpunkt identisch (§ 220 Abs. 2 Satz 1 AO), wodurch - nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO - auch die Zahlungsverjährung jeweils mit Ablauf des Festsetzungsjahres begonnen hat (z.B. für 2003 also zum 31. Dezember 2004; für 2006 zum 31. Dezember 2007).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04

    Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR

  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

  • VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 1723/20
  • FG Hamburg, 31.01.2014 - 5 K 122/11

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Besteuerung von Einnahmen aus Festen der

  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

  • BFH, 03.12.2010 - V B 35/10

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2001 - 1 K 508/99

    Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgabe für Getreidelieferungen in der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2001 - 1 K 73/99

    Für Erstattung der ohne Rechtsgrundlage in der ehemaligen DDR erhobenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14

    Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

  • BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Köln, 19.10.2006 - 2 K 3048/03

    Möglichkeit der eigenständigen Geltendmachung einer Vergütung von Vorsteuern in

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 38/07

    Schenkungsteuerliche Behandlung eines sog. Grantors Trust unter der Geltung des

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 12 K 8345/06

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Einlegung eines Einspruchs oder

  • FG München, 14.12.2011 - 10 K 3113/09

    Vermerk auf dem Überweisungsträger kein Einspruch

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 5347/95
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